Unerwartet schlechtes Wetter am Urlaubsziel ist kein Grund, ein Drittel des Reisepreises zurückzuverlangen. Der Reiseveranstalter muss auch nicht von sich aus auf die saisonalen Wetterbedingungen hinweisen, das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil. Eine Frau aus Hessen hatte für sich und ihren Partner eine einwöchige Reise nach Ecuador zum Gesamtpreis von rund 18.000 Euro gebucht, auf dem […]
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